Dachbörse

Dachboerse

Ihre Dachflächen zur Pacht anbieten.

Verpachten Sie uns doch einfach Ihr Dach, denn ein Dach kann, ähnlich wie eine Immobilie tatsächlich verpachtet werden. Wir suchen immer geeignete Dachfläche, um darauf eine Solarstromanlage (PV-Anlage) zu betreiben. Das geschieht über eine festgelegte Pachtvertragszeit von minimal 20 Jahren, denn so lange dauert die gesetzlich garantierte Abnahme des produzierten Stromes einer Solaranlage.

Voraussetzungen für die Betreibung einer Solaranlage auf Ihrer Dachfläche.

Im ganzen Bundesgebiet ist eine Betreibung einer PV-Anlage wirtschaftlich. Sie können uns Dachflächen anbieten ab 80 Quadratmeter. Auf nach Süden ausgerichtete Dachflächen würden wir Siliziumkristalline- Solarmodule installieren. Dagegen würden wir auf Ost/West-Dächern nur spezielle Dünnschichttechniken (Umweltfreundlich) installieren. Trauen Sie sich deshalb uns erst einmal Ihre Anfrage zu senden, denn das kostet Sie nichts.

Keine Kosten und kein Risiko für Sie.

Wir vermittelen nicht nur angebotene Dächer an interessierte Investoren, sondern belegen diese Flächen auch gerne zum Eigenbedarf selbst und das immer mit der Prämisse, dass dem Dachbesitzer weder Kosten noch Risiko entsteht. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot mit einer angemessene Pacht bzw. auf Wunsch eine attraktive Einmalzahlung.

Solaranlage so gut wie geschenkt!

Wir platzieren auf Ihrem Dach eine Solarstromanlage und betreiben diese solange selbst, bis Sie diese übernehmen möchten. Den Zeitpunkt der Übernahme bestimmen Sie selbst. Spätestens nach Auslauf der Einspeisevergütung (20 Jahre + das Jahr der Inbetriebnahme) geht die Photovoltaikanlage in Ihren Besitz über. So bald die Solarstromanlage in Ihrem Besitz übergeht, produzieren Sie mit dieser Ihren eigenen Strom, den Sie dann nicht mehr kaufen müssen. Eine frühzeitige Übernahme sorgt für weitere Einkünfte gemäß Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG).

Wie viel Pacht kann ich für meine Dachfläche bekommen?

Es kommt ganz auf die Qualitätsmerkmale Ihres Daches an. Bei einer intakten Dachfläche die im Vorfeld nicht durch uns saniert werden muss, werden Gesamtpachterträge von 15 Euro pro genutztem Quadratmeter bezahlt. Für 1.000 Quadratmeter nutzbare Dachfläche erhalten Sie dann eine Pachteinnahme von 15.000 Euro.

Übermitteln Sie uns Ihre Dachdaten.

Der schnellste Weg damit wir Ihr Dach pachten können, ist uns Ihre Dachdaten mit dem Kontaktformular per Mail zu übermitteln. Sobald Sie uns Ihre Dachdaten übermittelt haben, meldet sich einer unserer Berater bei Ihnen, der dann dafür sorgt, dass die uns angebotene Dachfläche sorgfältig unter die Lupe genommen wird. Hierzu werden in einem ersten Gespräch alle wichtigen Dinge geklärt. Z.B.: Die Netzanschlussverträglichkeit, die Baustruktur, die Dienstbarkeit usw. So bald dann feststeht, dass Ihr Dach für uns geeignet ist, kann ein Pachtvertrag geschlossen werden.

Pachtvertrag

Wir erstellen Ihnen einen Pachtvertrag, der selbstverständlich auch im Vorfeld von Ihnen geprüft werden kann. - Hierbei handelt es sich um einen ausgereiften und bewährten Vertragsentwurf.

Dienstbarkeit

Dies ist ein sehr ernst zu nehmender Punkt. Es geht um ein erhebliches und unnötiges Risiko für den zukünftigen Anlagenbetreiber, das es zu vermeiden gilt. Prinzipiell wird die finanzierende Bank darauf bestehen, dass die Betreibung der Photovoltaikanlage als Betreibungsrecht in Ihr Grundbuch eingetragen wird. Ohne dieses eingetragene Recht könnte ein etwaiger Käufer Ihrer Immobilie den Anlagenbetreiber auffordern, die Anlage wieder abzubauen. Nur durch eine Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch kann man ein solches Risiko vermeiden.

Der Grundbucheintrag beeinträchtigt auch nicht ihre Liquidität. Im Gegenteil, durch die gesicherten Pachteinnahmen steigern Sie sogar den Wert Ihres Objektes.

Erstrangige Dienstbarkeit

Die meisten Immobilien sind durch eine Bank finanziert und die finanzierende Bank hat zur Absicherung einen Grundschuldeintrag ins Grundbuch eintragen lassen. Somit erzielt diese Bank automatisch den ersten Rang. Sollte noch eine weitere Grundschuld eingetragen werden, gelangt diese an den zweiten Rang. Würde man dann noch die oben genannte Dienstbarkeit eintragen, käme diese an den dritten Rang. Käme es dann zu einer extremen Situation, wie z.B. einer Zwangsversteigerung dieser Immobilie, würde der Insolvenzverwalter eine nachrangige Eintragung mangels Erfolgsausichten umgehend streichen. In diesem Fall würde er den Anlagenbetreiber auffordern, die Anlage abzubauen. Um dies zu vermeiden, lassen die finanzierende Banken die Dienstbarkeit (Recht zum Betreiben) vorrangig, also mit ersten Rang eintragen. Das heißt in unserem Beispiel, dass die beiden besagten Banken einen freiwilligen Rangrücktritt vorzunehmen hätten. Dazu sind nicht alle Banken ohne Weiteres bereit. Der Immobilenbesitzer sollte die Möglichkeit mit seinem Bankberater besprechen.

Tipp: Sollten Sie auf Ihrer Immobilie eine Restschuld unter 50% des Marktpreises liegen, dann kann man in der Regel einen Rangrücktritt erreichen. Sollte die Restbelastung über 50% liegen, dann könnte der zukünftige Anlagenbetreiber nur noch versuchen seine Anlage über Ihre Hausbank zu finanzieren. Dabei hätte Ihre Bank vermutlich kein Problem mit einem Rangrücktritt.

Bitte bedenken Sie, trotz einer attraktiven Pacht erzielt der Anlagenbetreiber mit seiner PV-Anlage auf Ihrem Dach wesentlich mehr Ertrag als Sie selbst, denn dieser beteiligt Sie nur mit ca. 6% an seinem Erfolg. Ein Anlagenbetreiber (Investor) könnte sogar 2-stellige Renditen realisieren. Diese Renditen benötigt er aber auch, denn er hat das langjährige Risiko zu tragen.

Bitte benutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular um uns die Details Ihres Daches mitzuteilen.